Verschenken oder Vererben von Immobilienvermögen könnte ab 2023 erheblich teurer werden

Durch die geplante Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022 gehen wesentliche Änderungen mit Immobilienbewertungen einher. Besonders gravierend sind dabei die höheren Bewertungen von Immobilien, die dazu führen, dass die bestehenden erb- und schenkungssteuerrechtlichen Freibeträge wesentlich früher erreicht werden als bisher. Experten gehen von einem Anstieg der Immobilienbewertungen von bis zu 50 % aus.

Demnach gilt akuter Handlungsbedarf für all diejenigen, die sich gerade ohnehin überlegen, ihr Immobilienvermögen lebzeitig zur Ausnutzung der erbschafssteuerrechtlichen Freibeträge an Familienangehörige zu übertragen. Sofern die notarielle Beurkundung des Übergabevertrages noch im Jahr 2022 erfolgt, könnte enorme Schenkungssteuer gespart werden.

Allerdings sollten solche lebzeitige Immobilienübertragungen auch keinesfalls vorschnell notariell vollzogen werden, da damit unter anderem auch mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche ausgelöst werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung, ob für Sie solche Immobilienübertragungen noch im Jahr 2022 sinnvoll sind. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne!