Architekten- und Ingenieurrecht
Wir unterstützen Architekten und Ingenieure sowie deren Auftraggeber in sämtlichen Fallgestaltungen dieses Rechtsgebiets. Die Tätigkeit für unsere Mandanten umfasst dabei das gesamte Leistungsspektrum – von der Vertragsgestaltung bis zur Vertragsabwicklung.
Schon bei der Vertragsgestaltung arbeiten wir mit unseren Mandanten die für sie wichtigen Fragen heraus und erstellen individuell angepasste Verträge. Ein gut durchdachter Vertrag ist die erste Weichenstellung für eine gelungene Vertragsdurchführung.
Bei der Vertragsabwicklung stehen wir unseren Mandanten sowohl beratend als auch vertretend zu Seite und unterstützen diese, wenn es im Rahmen eines Bauvorhabens zu rechtlichen Fragestellungen kommt. Dazu gehören die Beratung und Vertretung in allen honorarrechtlichen Angelegenheiten, aber auch bei Haftungsfragen, wenn es im Rahmen der Umsetzung eines Bauprojekts zu Fehlern in der Planung oder Bauüberwachung kommt. Gerade bei größeren Bauvorhaben, bei denen oftmals zahlreiche Baubeteiligte mitwirken, kommt es nicht selten zu einer Gemengelage, die es oft erschwert, Verantwortlichkeiten festzustellen.
Aufgrund unserer jahrelangen und hochspezialisierten Tätigkeit können wir auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, von dem unsere Mandanten profitieren.