Immobilien- und Mietrecht
Schlank, pragmatisch und vor allem verständlich – so sollen Verträge sein. Hierauf legen wir bei der Gestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im privaten und gewerblichen Bereich, die im Mittelpunkt unserer professionellen und kompetenten Beratung im Bereich des Immobilienrechts stehen, besonderen Wert. Auch hier können unsere Mandanten von unserer jahrelangen Erfahrung auf bundesweiter Ebene im Bereich der Immobilientransaktionen profitieren.
Das gilt analog auch für das Mietrecht, in dem wir betreffend den Abschluss von Mietverträgen jeglicher Art ebenfalls beratend und gestaltend tätig sind. Im Mietrecht unterstützen wir unsere Mandanten außerdem bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mietverhältnis, so beispielsweise bei ausbleibenden Mietzahlungen, bei Mängel am Mietobjekt und damit im Zusammenhang stehenden Mietminderungen oder auch bei der Kündigung eines Mietvertrages.
Zum Bereich des Immobilienrechts gehört schließlich auch noch das Wohnungseigentumsrecht. Dieser Bereich umfasst die komplexen Rechte und Pflichten, die innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft bestehen. Hier bringen wir sprichwörtlich „Licht ins Dunkle“, klären über die oft kaum verständlichen, verwirrenden Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes auf und vertreten und unterstützen unsere Mandanten im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen sowie darin gefassten Beschlüssen. Außerdem helfen wir bei der richtigen Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer.