Maklerrecht

Im Maklerrecht unterstützen wir unsere Mandanten mit Hilfe unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise bei der Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen jeglicher Art, schwerpunktmäßig aber betreffend den Nachweis und die Vermittlung sowohl privater als auch gewerblicher Immobilien und Mietverträge. Ferner gehört auch die anwaltliche Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über das Bestehen eines Provisionsanspruchs zum Zentrum unserer Tätigkeit, wobei nicht nur die Höhe der zu zahlenden Provision, sondern z.B. auch die Frage, ob ein Provisionsanspruch verwirkt oder durch Widerruf des Maklervertrages erloschen ist und damit dem Grunde nach überhaupt nicht besteht, eine entscheidende Rolle spielt. Auch Schadensersatzanspruche, die aus einer Pflichtverletzung resultieren, die im Zusammenhang mit dem Maklervertrag steht, gehören zum Spektrum unserer bundesweiten Tätigkeit.