Update zum Verfahrensstand der HOAI-Änderungsverordnung

Es ist bereits über ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem bahnbrechenden Urteil vom 04.07.2019 die Europarechtswidrigkeit der Mindestsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgestellt hat. Seither gab es zahlreiche Gerichtsentscheidungen verschiedener Instanzgerichte, die die Rechtsfolgen des EuGH-Urteils unterschiedlich beurteilten.

Der deutsche Gesetzgeber war daher nicht nur zum Zwecke der Abstellung des EU- Rechtsverstoßes gehalten, neue gesetzliche Vorgaben auszuarbeiten. Auch die mit dem EuGH-Urteil verbundene Rechtsunsicherheit für bereits abgeschlossene und künftige Architekten- und Ingenieurverträge soll durch die HOAI-Änderungsverordnung sobald wie möglich abgestellt werden

Seit dem 07.08.2020 liegt nun der Referentenentwurf zur HOAI- Änderungsverordnung vor. Das Gesetz soll noch im Jahr 2020 verabschiedet werden und Anfang des Jahres 2021 in Kraft treten. Es findet dann auf alle Vertragsverhältnisse Anwendung, die nach dem Inkrafttreten begründet werden.

Der wesentliche Inhalt des Entwurfes kurz zusammengefasst:

  • Die Honorartafeln der HOAI sollen den Vertragsparteien in Zukunft zur Honorarorientierung dienen; verbindliche Mindest- und Höchstsätze soll es nicht mehr geben
  • Die Honorare für sämtliche Architekten- und Ingenieurleistungen können frei vereinbart werden
  • Die bisherigen Grundlagen und Maßstäbe zur Ermittlung des Honorars sollen erhalten bleiben
  • Der unter dem Honorarsatz liegende Basishonorarsatz soll als vereinbart gelten, wenn die Vertragsparteien keine (wirksame) Honorarvereinbarung schließen

Es bleibt abzuwarten, wann und mit welchem endgültigen Inhalt das Gesetz in Kraft treten wird. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.