Novelle der Bayerischen Bauordnung

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Ministerrat einen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus. Am 23.06.2020 wurde diese Gesetzesnovelle vom Ministerrat beschlossen. Erklärtes Ziel dieser Novelle ist es, das Bauen für den Wohnungsbau einfacher, schneller, kostengünstiger und flächensparender zu gestalten.

Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Reduzierung der einzuhaltenden Abstandsflächen sowie durch die Genehmigungsfreistellung der Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im unbeplanten Innenbereich.

Die bevorstehende Gesetzesänderung wird daher signifikante Änderungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bewirken. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Lesung im Bayerischen Landtag.

Es bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls welche Änderungen am Gesetzentwurf noch vorgenommen werden und wann die Novelle dann in Kraft treten wird.

Wir werden Sie hierzu weiter auf dem Laufenden halten.