Dr. Martin Ryl

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Dr. Martin Ryl ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt überwiegend im Bau-, Architekten- und Immobilienrecht tätig. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung verfügt er über eine besondere Expertise in diesen Rechtsgebieten. Im Jahre 2018 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verliehen. Rechtsanwalt Dr. Ryl promovierte berufsbegleitend an der Universität Augsburg im Bereich des Arbeitsrechts. Bei der Beratung und Betreuung verfolgt er stets den Anspruch, für unsere Mandanten die besten Lösungen zu finden. Rechtsanwalt Dr. Ryl ist im gesamten Bundesgebiet mit folgenden Schwerpunkten tätig:

  • Privates Bau- und Architektenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Immobilienrecht
  • Maklerrecht
  • Arbeitsrecht