Bauträgervertrag: Wie sind Sonderwünsche zu vergüten?

Wünscht der Besteller eine Ausführung, die von der Planung/Baubeschreibung des Bauträgers abweicht, spricht man von einem Sonderwunsch. Sonderwünsche werden in Regel zwischen dem Erwerber und dem Bauträger abgestimmt und vereinbart. Der Bauträger reicht die Sonderwünsche dann durch entsprechende Anordnungen an die von ihm beauftragten ausführenden Handwerker weiter und bleibt für den Erwerber der Ansprechpartner in Bezug auf den Sonderwunsch. In einigen Fällen kommt es aber auch zu einem direkten Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem jeweils ausführenden Handwerker, soweit der Bauträger zustimmt.

Unabhängig davon, ob der Bauträger Ansprechpartner des Erwerbers bleibt oder mit seinem Einverständnis ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und ausführendem Handwerker entsteht, stellt sich oft die Frage, wie sich Sonderwünsche auf die vertraglich vereinbarte Vergütung im Verhältnis Erwerber – Bauträger auswirken.

Für den Fall, dass der Bauträger Ansprechpartner des Erwerbers bleibt, ist die Höhe der Vergütung für einen Sonderwunsch mit dem Bauträger zu vereinbaren. Dabei kann der Bauträger eine zusätzliche Vergütung meist nicht für die gesamte Leistung verlangen. Wird durch den Sonderwunsch eine vertraglich geschuldete Leistung nämlich nur abgeändert, z.B. durch eine höherwertige Ausführung ersetzt, kann der Bauträger eine zusätzliche Vergütung nur für die Mehraufwendungen, die ihm durch die abgeänderte Ausführung entstehen, verlangen. Entfällt durch den Sonderwunsch eine vertraglich geschuldete Leistung komplett, kann der Erwerber hierfür eine Gutschrift verlangen.

Dasselbe gilt auch für die Fälle, in denen ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Handwerker in Bezug auf den Sonderwunsch entsteht. Entfällt dadurch eine vertraglich geschuldete Leistung des Bauträgers, was in der Regel der Fall ist, muss der Bauträger dem Erwerber hierfür eine Gutschrift erteilen.

Sollten hierzu, zur Form von Sonderwunschvereinbarungen oder zur Folgeproblematik, wie sich Sonderwünsche auf die Ratenzahlungsvereinbarung auswirken, Fragen bestehen, kontaktieren Sie uns!