(Bau-) Unternehmer aufgepasst: Bei Verbraucherverträgen kann wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung vollständiger Vergütungsverlust drohen!

Verbrauchern kann bei Verträgen mit Unternehmern ein Widerrufsrecht zustehen, das sie berechtigt, den Vertrag ohne Gründe aufzulösen. Bereits an den Unternehmer bezahlte Vergütung kann dann zurückverlangt werden. Voraussetzung für das Entstehen eines Widerrufsrechts ist, dass der Vertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen wurde oder dass sowohl die Vertragsanbahnung als auch der Vertragsabschluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail etc.) erfolgt.

Die Praxis zeigt, dass gerade im Baumetier Verträge unter diesen Umständen abgeschlossen werden. Sei es, dass der Bauunternehmer auf die Baustelle des Verbrauchers kommt und dort einen Vertrag abschließt (Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers) oder dass der Sachverständige per Telefon vom Verbraucher beauftragt wird, ein Schadengutachten zu erstellen.

Oftmals vergessen die Unternehmer, den Verbraucher in diesen Konstellationen über sein gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren. Kommt es dann zum Bruch zwischen den Vertragsparteien, ist es nicht selten, dass der Verbraucher den Vertrag widerruft und deswegen entweder die Zahlung der vom Unternehmer begehrten Vergütung verweigert oder gar bereits geleistete Zahlungen zurückfordert. Hierzu ist der Verbraucher in den allermeisten Fällen dann auch berechtigt, denn wenn der Unternehmer in nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hat, kann der Verbraucher innerhalb eines Jahres und zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages den Widerruf erklären. Dies auch dann, wenn das Vertragsverhältnis schon vollständig abgewickelt wurde, der Unternehmer also seine Leistung erbracht und die Vergütung vom Verbraucher erhalten hat. Mangels (ordnungsgemäße) Belehrung steht dem Unternehmer bei dem Fall nicht einmal Wert Ersatz für die erbrachte Leistung zu – ergeht vollständig leer aus!

Diese schmerzliche Fehlerquelle können (Bau-) Unternehmer durch die richtige Vertragsgestaltung und einen rechtlich sicher abgestimmten Ablauf der Vertragsabschlüsse vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!